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Lesedauer: 1 min

Was ist eine Mehrspartenhauseinführung? Und ist sie Pflicht?

Als Standardsparten gelten z. B. Strom, Wasser, Telekommunikation (Telefon, Internet) und/oder Gasversorgungsleitungen in Gebäuden. Sie müssen vom Versorgungsnetz des Netzbetreibers in ein Gebäude eingeführt werden.

Um diesen Prozess der "Hauseinführung" so effektiv wie möglich gestalten, werden in der Regel "Spartenhauseinführungen" verwendet. So können je nach Bedarf gleich mehrere Sparten in einem Zuge eingeführt werden.

Netzbetreiber der Sparten Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation schreiben zur Sicherheitsgewährleistung eine entsprechende Einführung vor, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht und normkonform ist. In der Regel sind Einführungen, die nach DVGW-VP 601 geprüft sind, normkonform und werden von den Netzbetreibern wie dem Bayernwerk akzeptiert.

Alle Produkte, die wir in unserem Shop anbieten, sind für Hauseinführungen im Netzgebiet des Bayernwerks zugelassen.Vor der Anschaffung sollte man sich aber beim jeweils zuständigen Netzbetreiber rückversichern, ob das gewählte Produkt auch verbaut werden darf und die Normen erfüllt.


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