Wo dürfen Ladestationen installiert werden?
Generell dürfen Ladestationen an allen Orten aufgestellt werden, an denen dies sinnvoll und erlaubt ist: In privaten Garagen, halböffentlichen Bereichen wie Unternehmensparkplätzen sowie in Mietanlage und im öffentlichen Raum.
Es gibt jedoch gewisse Aspekte, die vor allem im öffentlichen oder gewerblichen Raum beachtet werden sollten: Die Station sollte vor Wetter, Staub und Vandalismus geschützt sein, über eine ausreichende Ladeleistung und eine Ladefreigabeoption verfügen.
Außerdem sollten öffentliche und halböffentliche Ladestation außerhalb von fließendem Verkehr und auf einem festen Fundament installiert werden. Vor allem im Zuge von Förderanträgen spielt dies eine entscheidende Rolle, ebenso wie die Nutzung von Ökostrom und ein regelmäßig dokumentierter Wartungs- und Betriebsservice.